Der Gesundheitsbrief

von Dr. Dr. med. Thomas Beck

Fehlsteuerung in der Gesundheitspolitik

Ein klares Signal einer gesundheitspolitischen Fehlsteuerung gab 2007 die Bundes – Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Sie schlug vor "aus Gerechtigkeitsgründen" die Gebühren der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte für Privatpatienten) auf das Niveau der GKV = gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. AOK) abzusenken. Auf den ersten Blick mag das vielleicht noch einleuchten. Bei genauerer Betrachtung sieht die Sache allerdings ganz anders aus: Die Honorare für die meisten privatärztlichen Leistungen sind keineswegs unangemessen hoch, wie der Vorstoß von Frau Schmidt unterstellt.

Die amtliche Gebührentaxe für Privatärztliche Leistungen wurde seit 1984 nicht angepasst, lediglich 1996 (also vor über 10 Jahren) erfolgte eine Überarbeitung in wenigen Punkten. Angesichts der Geldentwertung – und wer hätte gerade anlässlich der Euro-Umstellung das noch nicht erfahren müssen – haben die Ärzte bei den privatärztlichen Leistungen also einen massiven – amtlichen – Honorarverlust hinnehmen müssen.

Viele privat versicherten Patienten müssen zudem bereits heute einen erheblichen Anteil der Kosten selber tragen (z.B. hat die Beihilfe Ihre Erstattungsleistung auf das Niveau der gesetzlichen Kassen abgesenkt). Bei Kassenpatienten ist das ja schon lange eine Tatsache.

Der Vorstoß der Gesundheitsministerin zielt gegen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Patienten: die aus gutem Grund bestehenden Unterschiede zwischen einer "einfachen Grund- und Basisversorgung" die ggf. bei Bedürftigen vom Staat getragen wird und einer individuellen Medizin mit neuen Therapien und Sonderleistungen sollen nivelliert werden. Der Anreiz ginge verloren, besondere Leistungen zu erbringen, die dann auch (zumindest etwas) angemessen honoriert werden.

Zudem dürfen viele Leistungen gar nicht im Rahmen der gesetzlichen Kassen erbracht werden, für alle anderen Leistungen gibt es NUR die GOÄ als Rahmen. Die Vereinbarung von Pauschalen ist nicht zulässig.

Was sollen Patienten und Arzt also tun? Die Ärzte soll gezwungen werden, entweder die Versorgung unter Preis zu machen (also muß der Arzt draufzahlen) oder – und das wird die Konsequenz für die meisten Ärzte sein müssen – die Ärzte werden solche Leistungen gar nicht mehr anbieten können, die den gesetzlichen Kanon von festgelegten Leistungen übersteigen. Individuelle patientenbezogene Versorgung wird nicht mehr möglich sein, der Weg in die schematische Listenmedizin durch uniforme Medizintechnokratiker wäre unausweichlich.

Einen Kommentar schreiben

• Copyright © 2025 • Der GesundheitsbriefWebmaster